Dieses Beschwerdeverfahren für Unternehmer und juristische Personen (im Folgenden als „Beschwerdeverfahren“ bezeichnet) regelt die Methode und die Bedingungen für Beschwerden über Mängel an Waren, die von einem Unternehmer oder einer juristischen Person über einen Online-Shop gekauft wurden eshop-biomedix.com von unserer Firma:

Biomedix Group s.r.o.

IČ: 06340351

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email eshop@biomedix.co.uk

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Haftung des Verkäufers für Mängel

Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass die Ware nach Erhalt frei von Mängeln ist. Dies bedeutet, dass die Ware nach Erhalt insbesondere:

  • ist in der vereinbarten Menge;

  • entspricht der zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarten Qualität und Gestaltung gemäß dem vereinbarten Muster oder Modell oder dem aus dem Vertrag ersichtlichen Zweck; sonst für den üblichen Zweck;

  • Ein Mangel an der Ware wird auch als eine Situation angesehen, in der der Verkäufer dem Käufer andere als die zwischen ihnen vereinbarten Waren liefert;

  • Es liegen keine Rechtsmängel vor, dh ein Dritter hat keine Eigentumsrechte an der Ware und die Ware ist mit den für die ordnungsgemäße Verwendung der Ware erforderlichen Unterlagen ausgestattet;

Der Verkäufer gewährt eine Qualitätsgarantie für die Ware für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Erhalt der Ware, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.

Der Unterschied in den Farbtönen in der Realität und auf elektronischen Anzeigegeräten kann nicht als Mangel an der Ware angesehen werden.

Rechte des Käufers aus mangelhafter Leistung

Die Rechte des Käufers aus mangelhafter Leistung richten sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere nach den §§ 2099 bis 2117.

Handelt es sich bei dem Mangel der Ware um eine wesentliche Vertragsverletzung, so hat der Käufer Anspruch auf diese Rechte aus der mangelhaften Leistung:

  • Beseitigung eines Mangels durch Lieferung eines neuen Artikels ohne Mangel oder durch Lieferung eines fehlenden Artikels;

  • Beseitigung des Mangels durch Reparatur der Sache;

  • angemessener Rabatt vom Kaufpreis; oder

  • Rücktritt vom Vertrag.

Handelt es sich bei dem Mangel der Ware um eine geringfügige Vertragsverletzung, kann der Käufer dies verlangen:

  • Fehlerbeseitigung; oder

  • angemessener Rabatt vom Kaufpreis.

Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer bei der Mängelrüge über die gewählte Methode zur Behebung der Reklamation zu informieren, andernfalls entscheidet der Verkäufer darüber. Die getroffene Wahl kann nur nach Absprache mit dem Verkäufer geändert werden.

Wenn der Käufer den Mangel als wesentliche Vertragsverletzung ansieht, ist er verpflichtet, ihn dem Verkäufer nachzuweisen.

Der Käufer erkennt an, dass der Verkäufer berechtigt ist, die fehlende Ware zu liefern oder den Rechtsmangel zu beseitigen (insbesondere die fehlenden Dokumente zu liefern), bis er von seinem Recht auf einen Rabatt auf den Kaufpreis Gebrauch macht oder vom Vertrag zurücktritt.

Ein Warenaustausch oder ein Rücktritt vom Vertrag kann nicht beantragt werden, wenn der Käufer den Artikel nicht in dem Zustand zurücksenden kann, in dem er ihn erhalten hat. Dies gilt nicht, wenn:

  • Der Zustand hat sich infolge einer Inspektion geändert, um einen Defekt am Artikel festzustellen;

  • Der Käufer hat den Artikel verwendet, bevor der Mangel entdeckt wurde;

  • Der Käufer hat nicht die Unmöglichkeit verursacht, die Sache in unverändertem Zustand durch Handlung oder Unterlassung zurückzugeben. oder

  • Der Käufer hat den Artikel vor Feststellung des Mangels verkauft oder den Artikel bei normalem Gebrauch geändert. Wenn dies nur teilweise geschehen ist, wird der Käufer dem Verkäufer zurückgeben, was er noch zurückgeben kann, und ihm eine Entschädigung in Höhe des Betrags gewähren, in dem er von der Verwendung der Sache profitiert hat.

Unmöglichkeit, Rechte aus mangelhafter Leistung auszuüben

Das Recht auf Leistungsmängel steht dem Käufer nicht zu, wenn er vor der Übernahme der Sache von dem Mangel Kenntnis hatte oder den Mangel selbst verursacht hat.

Haftungsansprüche für Mängel gelten ferner nicht für:

  • Verschleiß der Ware durch normalen Gebrauch;

  • Mängel an der verwendeten Ware, die dem Nutzungsgrad oder Verschleiß entsprechen, den die Ware zum Zeitpunkt der Übernahme durch den Käufer hatte;

  • Artikel, die zu einem niedrigeren Preis verkauft werden - nur in Bezug auf den Mangel, für den der niedrigere Preis vereinbart wurde; oder

  • wenn es aus der Natur der Sache folgt.

Beschwerdeverfahren

Der Käufer ist verpflichtet, unverzüglich nach Feststellung des Mangels eine Beschwerde beim Verkäufer einzureichen. Die Kontaktadresse des Verkäufers wird für den Erhalt der beanspruchten Ware festgelegt

Verbindliches Verfahren für Beschwerden:

  • Für eine schnellere Abwicklung kann der Käufer den Verkäufer im Voraus telefonisch, per E-Mail oder schriftlich über die Beschwerde informieren;

  • Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer über das Recht zu informieren, das er aus der mangelhaften Leistung gewählt hat, den Mangel zu beschreiben und / oder zu beschreiben, wie er sich manifestiert;

  • Der Käufer liefert die beanspruchte Ware an den Verkäufer (mit Ausnahme der Nachnahme, die der Verkäufer nicht akzeptiert), während der Käufer beim Versand verpflichtet ist, die Ware in ein geeignetes Paket zu verpacken, um sie nicht zu beschädigen oder zu zerstören;

  • Der Käufer fügt der Ware einen Kaufnachweis oder ein Steuerdokument bei - eine Rechnung, falls ausgestellt, oder ein anderes Dokument, das den Kauf der Ware belegt.

Der Zeitpunkt der Reklamation ist der Moment, in dem die beanspruchte Ware an den Verkäufer geliefert wurde.

In Übereinstimmung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat der Käufer das Recht auf Erstattung der absichtlich entstandenen Kosten für die Geltendmachung eines Warenanspruchs. Der Käufer erkennt an, dass das Recht auf Erstattung dieser Kosten innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist, innerhalb derer der Mangel geltend gemacht werden muss, ausgeübt werden muss.

Diese Beschwerderegeln sind gültig und wirksam ab 11.06.2019.